SteuerberatungRentner, PensionäreWenn Sie es wünschen, komme ich zu Ihnen ins Haus und trage die Unterlagen für die Steuererklärung gemeinsam mit Ihnen zusammen. Nach Fertigstellung der Steuererklärung lege ich Ihnen diese zur Unterzeichnung vor und leite sie an das Finanzamt weiter. Rentner sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Es gibt verschiedene Rentenarten, die unterschiedlich der Besteuerung unterworfen werden. Bei einem ausschließlichen Rentenbezug aus einer gesetzlichen Rentenversicherung, die schon seit 2005 bezogen wird, fällt bis zu folgender Monatsrente noch keine Einkommensteuer an:
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Pensionäre besteuern ihre Pension wie laufenden Arbeitslohn und erhalten monatlich einen Steuerabzug entsprechend den Angaben auf der Lohnsteuerkarte. Soweit Rentner, wie auch Pensionäre, noch weitere Einkünfte über € 410,- im Kalenderjahr erzielen, sind sie grundsätzlich zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. |
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