Testamentsvollstreckung
Die Testamentsvollstreckung sichert den Vollzug der testamentarischen Anordnungen. Eine wirksame Testamentsvollstreckung muss von dem Erblasser, unter Benennung der beauftragten Person, im Testament angeordnet worden sein.
Über die Anordnung der Testamentsvollstreckung hat der Erblasser eine starke Möglichkeit seinen Willen weit über seinen Tod hinaus gegenüber den Erben durchzusetzen (max. 30 Jahre).
- Verteilung des Erbes an mehrere Erben nach besonderer Quote / Anteilen
- Kinder aus mehreren Ehen
- behinderte Kinder, Vermögenssicherung
- zahlreiche oder umfangreiche Vermächtnisse an sonst nicht erbberechtigte Personen
- Verhinderung des Zugriffs der Gläubiger auf das Erbe bei verschuldeten Erben
- Verwaltung für Minderjährige
- keine direkten gesetzlichen Erben